Baumkontrolle


Unter Baumkontrolle versteht man die Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. 

Dazu gehören alle öffentlich zugänglichen Bereiche wie Parkanlagen, Kinderspielplätze, Gehwege, auch Wohnanlagen u.s.w.

Ein FLL-zertifizierter Baumkontrolleur untersucht, durch Inaugenscheinnahme ohne technische Hilfsmittel, den Baum auf relevante verkehrsgefährdende Schäden und pathogene Defekte.

Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, kann er Baumpflegemaßnahmen empfehlen.

Der Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. 

Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. 

Unter Umständen drohen ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen.

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